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5%-Sperrklausel

Volksbegehren

Unmittelbar nach unserem Landesparteitag am 5.9.2026 in Apfelstädt haben wir per Pressemitteilung verkündet, dass wir ein Volksbegehren zur Entfernung der 5%.Sperrklausel aus der Verfassung des Freistaats Thüringen vorbereiten und starten werden. Auf Grund der aktuell gegebenen Sperrrminorität der AfD ist aktuell praktisch betrachtet ein Volksbgehren der einzige gangbare Weg, eine solche Reform herbeizuführen. Die aktuelle Sperrminorität der AfD ist wiederum eine direkte Auswirkung und Folge der 5%-Sperrklausel. Nach einem möglichen Erfolg eines Volksentscheids kann dann das Lansdeswahlgesetz mit einfacher Mehrheit vom Thüringer Landtag selbst entsprechend geändert werden. Als Startzeitpunkt des Volksbgehrens denken wir aktuell an das Frühjahr 2027.

Die 5%-Sperrklausel, welche aktuell für Bundestagswahlen und alle Landtagswahlen in Deitschland gilt, muss nicht in der jeweiligen Verfassung verankert sein. Sie findet sich aktuell weder im Grundgesetz, noch in den Verfassungen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Das Grundgesetz Artikel 21 und 20 verbieten Sperrklauseln. Gemäß Grundgesetz Aritkel 31 sind diese damit auch in den Bundesländern nicht möglich. Die aktuell gegebenen und praktizierten Verstöße gegen das Grundgesetz sind und werden ausschließlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geduldet, legitimiert und ermöglicht.

Schon jetzt können Unterschriftenformulare angefordert werden. Wir versenden diese unmittelbar nachh dem Start der Unterschriftensammlung. Eine elektronische Abstimmung ist nicht möglich.

Unterschriftenformulare anfordern

Wir werden unter anderem mit unserem Newsletter über den Verlauf des Volksbegehren informieren.

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Diese Landingpage ist auch erreichbar unter

https://www.volksbegehren-sperrklausel.de

Die ÖDP fordert in ihrem Bundesprogramm eine vollständige Abschaffung der Sperrklauseln oder alternativ eine Absenkung auf die Hürde der staatlichen Parteienfinanzierung, also für Landestagswahlen auf 1,0 %. Letztere Alternative wurde auf Antrag des Thüringer Landesvorstandes im April 2026 auf dem Online-Bundesparteitag der ÖDP ergänzt. Im Oktober 2026 soll am Präsenz-Bundesparteitag der ÖDP in Chemnitz auch noch das Grundsatzprogramm der ÖDP entsprechend aktualisiert werden.


Organstreitverfahren anläßlich der Landtagswahl am 1.9.2024

VerfGH 15/24 Hauptsacheverfahren

Nachdem wir die Thematik bereits wiederholt mit Rundschreiben, Offenen Briefen, Pressemitteilungen und im Rahmen von Stellungnahmen angesprochen haben, haben wir 2024 mit Blick auf die Landtagswahl am 1. September 2024 das Organstreitverfahren VerfGH 15/24 gestartet. Diese Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die mündliche Verhandlung fand am 5.3.2025 statt. Das Urteil wurde am 14.5.2025 verkündet. Die Klage wurde abgelehnt. Wir prüfen aktuell die Möglichkeit des Gangs mit einer daran anschließenden Klage an das Bundesverfassungsgericht als nächsten Schritt.

Urteil zum Download (PDF - externer Link)

VerfGH 21/24 Antrag auf Einstweilige Anordnung

Unser Eilantrag auf Einstweilige Anordnung zur Außerkraftsetzung der 5%-Sperrklausel dediziert für die Landtagswahl am 1. September 2024 wurde am 29.8.2024 abgelehnt.

Urteil zum Download (PDF - externer Link)

Berücksichtigung in Dokumentarfilmserie

Unsere Klagen gegen 5%-Sperrklausel wurden in Folge 4 der Dokumenatarfilmserie BROMBEERLAND dargetellt und berücksichtigt. Siehe

Dokumentarfilme mit Berücksichtigung der ÖDP Thüringen


Zur Gefahr der 5%-Sperrklausel für die Demokratie und das Wohlergehen des Freistaats Thüringen

Reaktion auf die Neujahrsansprache 2024 von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke)