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Landeswahlgesetzgebung

Die Landeswahlgesetzgebung in Thüringen, die die Durchführung der Landtagswahlen regelt, weist aktuell zwei grobe Mängel auf:

  • Die Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge (Direktkandidaten, Erststimme) ist in Thüringen mit aktuell 250 verfassungswidrig hoch. Thüringen sticht hier auch im Vergleich der Bundesländer negativ hervor. Üblich ist ein Wert von 100. Dieser wäre für Thüringen gemäß aktueller Rechtssprechung schon grenzwertig.
  • Es fehlen Festlegungen für die Anzahlen der im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags zu sammelnden Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge und für Landeslisten (Zweitstimme).

Weiterhin ist zu befürchten, dass die undemokratische und unwirksame 5%-Sperrklausel die Problematik und Situation der seit 2019 gegebenen Minderheitsregierung noch weiter verschärfen wird und am 1. September 2024 dazu führen wird, dass mehr als 15 Prozent der Wählerstimmen nicht im Thüringer Landtag vertreten sein werden.

Zur Gefahr der 5%-Sperrklausel für die Demokratie und das Wohlergehen des Freistaats Thüringen

Reaktion auf die Neujahrsansprache von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke)

Mögliche vorzeitige Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021

Im Zuge der Diskussion um eine mögliche vorzeitge Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021 haben wir uns intensiv an der Diskussion, insbesondere zu den Gesetzesinitiativen, beteiligt.

Wir gehen davon aus, dass unsere Hinweise ein wesentlicher, eventuell auch der entscheidende, Grund für die Verschiebung des angedachten Wahltermins von April auf September 2021 gewesen sind. Denn zu diesem Zeitpunkt war das entsprechende Gesetz noch nicht beschlossen gewesen und wies zudem noch erhebliche Mängel auf.

Dieses Gesetz war befristet bis zum 31.12.2021 gültig gewesen. Seit 1.1.2022 sind die zwei oben genannten Mängel nun wieder gegeben.

Mehr dazu im Archiv unter:

Vorgezogene Neuwahlen

Fortsetzung der Diskussion anläßlich Drucksache 7/5040

Im Frühjahr 2022 stellte die Minderheitsregierungskoaltition (Die Linke, SPD, B'90/Grüne) einen Gesetzesvorschlag zur Änderung einer Frist im Thüringer Landeswahlgesetz (Drucksache 7/5040) vor. Diese Gesetzesinitiative ließ wieder die Beseitigung der beiden oben genannten Mängel vermissen. Wir gingen darauf in einer Stellungsnahme ein. Für den Fall der Nichtbeachtung kündigten wir ein Organstreitverfahren an. Im Zuge unserer Stellungnahme gingen wir auch auf die 5%-Sprerklausel ein, welcher es unserer Sicht unwirksam ist und damit der Demokratie mehr schadet als nützt. Volt übernahm teilweise unseren Vorschlag.

Der Vorgang in der Beteiligtentransparenz- und der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5040/

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/process?dokumentid=85736

Organstreitverfahren VerfGH 21/22

Das am 22. Juni 2022 beschlossene Achte Gesetz zur Änderung Thüringer Landeswahlgesetzes weist nun wieder für das Landeswahlgesetz beide Mängel auf. Draufhin stellte die ÖDP mit einem Schreiben vom 27. Juli 2022 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitverfahren. Bis zum 14. Dezember 2022 mussten die vom Thüringer Landtag beauftragten Anwälte eine erste Stellungnahme abgegeben haben. Daraufhin haben wir eine zweite Stellungnahme abgegeben.

Die mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren und einem Verfahren zur Kommunalwahlgesetzgebnung fand am 19.4.2023 statt.

Das Urteil wurde am 28.6.2023 verkündet. Das Gericht wies den Antrag ab, weil die kritisierte Regelung bereits 1993 festlegt wurde. Somit betrachtete das Gericht den Antrag als verfristet.

MDR Thüringen JOURNAL vom 6.8.2022

MDR Thüringen JOURNAL vom 19.4.2023

MDR Thüringen Journal vom 28.6.2023

Drucksache 7/6575

Ende 2022 wurden wir vom Thüringer Landtag über einen Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahögesetzes informiert- Inhalt des Gesetzentwurfs ist lediglich die Anpassung des Zuschnitts einzelner Wahlkreise auf Grund veränderter Einwohnerzahlen. Wieder wurden die zwei obengenannten Mängel nicht beseitigt. Wir gaben natürlich dazu eine Stellungnahme ab.

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6575/

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/process?dokumentid=89359