Nichtzulassung unserer Landesliste zur vorzeitigen Bundestagswahl 2025
Anlässlich der vorzeitigen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 haben wir zuerst am 1.2.2025 eine Klage eingereicht, mit der wir die nachträglich Zulassung unserer Landesliste erreichen wollten. Dieses Verfahren lief unter dem Aktenzeichen VerfGH 3/25.
Am 22.3.2025 haben wir diese Klage zurückgezogen und einen Antrag auf ein Organstreitverfahren eingereicht, bei dem es vorrangig um die Frage geht, ob die Nichtzulassung unserer Landesliste durch den Landeswahlausschuss einen Bruch der verfassungsmäßigen Prinzipien der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichiet der Parteien darstellt. Dieses Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen VerfGH 15/25. Die öffentliche mündliche Verhandlung und die Urteilsverkündung fanden am 26.11.2025 in Weimar statt. Die Klage wurde abgewiesen.