Kommunalwahlgesetzgebung
Die aktuelle Kommunalwahlgesetzgebung in Thüringen weist folgende Mängel auf:
- Die Unterstützungsunterschriften können nicht in Freier Sammlug gesammelt werden, sondern müssen von den Wahlberechtigten in Rathäusern abgegeben werden.
- Die Anzahl zu sammlender Unterstützungsunterschriften wird anhand der Sitze im Gemeinderat oder Kreistag berechnet. In kleineren Gemeinde hat der Gemeinderat jedoch bemessen auf die Einwohnerzhal deutlich mehr Sitze als in größeren Gemeinden.
- Bei anderen Wahlen werden zur Berechnung der Anzahl zu sammelnder Unterstützungsunterschriften die Anzahlen der Wahberechtigten verwendet. So ergeben sich im Vergleich grundsätzlich höhere Zahlen und weiterhin eine Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur innerhalb des Wahlgebiets.
- Parteien werden gegenüber Wählergruppen insbesondere in kleineren Gemeinden benachteiligt, da Wählergruppen keine ordentlichen Mitgleider gemäß Vereins- und Parteienrecht aufweisen müssen.
Reform der Kommunalwahlgesetzgebung
Um die notwendige grundlegende Reform der Thüringer Kommunalwahlgsetzgebung herbeizuführen haben wir 2022 ein erstes Organstreitverfahren gestartet, nachdem wir uns bereits mit Rundschreiben, Offenen Briefen und Pressemitteilungen zu diesem Thema eingebracht hatten. Die Chancen auf Zulassung des Verfahrens waren gering gewesen. jedoch gab es am 19.4.2023 eine mündliche Verhandlung dazu. Hier teilte das Thüringer Verfasusngsgerichtshof den Vertretern des Thüringer Landtags mit recht deutlichen Worten mit, dass es hier dringenden Reformbedarf gibt. Zukünfitge Klagen in Zusammenhang mit konkreten Wahlantritten und Wahlvorschlägen hätten sehr große Chancen auf Erfolg.
Petition modernes Wahlrecht
Mehr Demokratie Thüringen e.V. Landesverband Thüringen
Die ÖDP Thüringen unterstützte grundsätzlich die Petition modernes Wahlrecht des Vereins Mehr Demokratie Thüringen e.V. Landesverband Thüringen.
Kreistagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach
Zur Kreistagswahl am 20. Juni 2021 im Wartburgkreis und in Eisenach gab es keine Erleicherungen auf Grund der pandemischen Lage.
So war es uns nicht mögich gewesen ausreichend Unterstützungsunterschriften für unseren Wahlvorschlag zu sammeln. Wir beantragten daraufhin ein Organgstreitverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Das Gericht hat am 22. Juni 2022 in unserem Interesse entschieden. Das Urteil hat jedoch keine größeren Auswirkungen. Bereits im Frühjahr 2024 stehen die turnusmäßigen Neuwahlen der Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte in Thüringen an.
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