Familienpolitik
Erziehungs- und Pflegegehalt
Familien bilden die Pfeiler unserer Gesellschaft und nicht zuletzt durch die Prägung zukünftiger Generationen auch für die Wirtschaft.
Ergänzend zum Bundeselterngeld ist ein Landeserziehungsgeld für die ersten drei Lebensjahre des Kindes einzuführen. Damit wird den Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Betreuungsmodellen ermöglicht, das kann die eigene Betreuung durch die Eltern, durch Großeltern, oder durch Kindertagesstätte sein. Dadurch erübrigt sich die Forderung einer kostenlosen Betreuung in der Kindertagesstätte, deren Gebühr kann aus dem Landeserziehungsgeld von den Eltern vollständig bezahlt werden.
Die ÖDP fordert seit vielen Jahren auf Bundesebene die Einführung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungs- und Pflegegehalts. Hiermit wird zum einem eine echte Wahlfreiheit für Eltern geschaffen und diese Leistung gewürdigt und zum anderen die Erziehenden und Pflegenden nicht mehr bei der Rente benachteiligt. Solange auf Bundesebene ein Erziehungs- und Pflegehalt nicht umgesetzt ist, setzen wir uns für die Wiedereinführung eines Landeserziehungsgeldes ein.
Kinderhorte und Kindertagesstätten
Zumindest solange es kein Erziehungs- und Pflegegehalt gibt, müssen Kindertagesstätten und Kinderhorte in Schulen eine kostenfreie und ausgewogene Mittagsversorgung anbieten und ggf. beitragsfrei sein. Die kostenfreie Mittagsversorgung gilt es vorzuziehen, weil diese Kosten sämtliche Eltern aller Einkommensgruppen betreffen, während die Beitragsfreiheit bei den niedrigeren Einkommensgruppen keine Auswirkung hat.
Ein Blick dazu in unser Bundesprogramm:
https://www.oedp.de/programm/die-oedp-stellt-sich-vor/erziehungs-und-pflegegehalt/