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Pressemitteilung

5%-Sperrklausel verhindert Mehrheitsregierung in Thüringen

Ökologisch-Demokratische Partei kündigt mögliche Anfechtung der Landtagswahl 2024 an

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt - Foto: ÖDP

Seit der letzten Landtagswahl im Oktober 2019 gibt es im Thüringer Landtag keine Mehrheitsregierung mehr. Die Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) führt dies auch auf die 5%-Sperrklausel zurück. Zum einem verleitet die Sperrklausel zum taktischen oder strategischen Wählen und führt so zu einer systematischen Verfälschung des Wahlergebnisses. Zum anderen bleiben so trotzdem noch viele Wählerstimmen im Thüringer Landtag unberücksichtigt. Davon wird laut aktueller Wahlumfragen bei der nächsten Landtagswahl im Herbst 2024 vor allem die AfD, als dann stärkste Partei, profitieren.

ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) weist in diesem Zusammenhang auch auf die letzten Landtagswahlen im Saarland hin, wo 22,3 Prozent der Wählerstimmen nicht im jetzigen 3-Parteien-Landtag vertreten sind. Damit wurden, die Wahlbeteiligung berücksichtigt, die aktuellen Landtagsabgeordneten im Saarland nur von 47,1 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. Sollten 2024 in Thüringen B‘90/Grüne und FDP an der 5%-Sperrklausel scheitern, was durchaus im Bereich des Möglichen liegt, wäre es dann vermutlich völlig unmöglich im Landtag eine Mehrheitsregierung zu bilden. Es sein denn, die CDU ändert ihre entsprechende Positionierung zu Die Linke und AfD.
Seit 27. Februar 2023 können nun Wahlvorschläge für die Thüringer Landtagswahl im Herbst 2024 aufgestellt werden. Nach Ansicht des ÖDP-Landesvorsitzenden wird es deshalb nun höchste Zeit, die 5%-Sperrklausel im Interesse der Demokratie und des Freistaats Thüringen abzuschaffen.

Dazu erklärt Truckenbrodt: „Die 5%-Sperrklausel hat auch zu den vielen Parteigründungen der letzten Jahre beigetragen. Den Aufstieg der insbesondere in Thüringen stark rechtsextremistisch geprägten AfD zur etablierten Partei hat die Sperrklausel ebenfalls nicht verhindert, genauso wenig wie sie die Bildung von Mehrheitsregierungen erfolgreich gewährleistet. So nützt diese nur den etablierten Parteien. Volksparteien gibt es faktisch nicht mehr. Die Menschen wollen stattdessen ideologiefreie Alternativen in der Mitte, zu denen unter anderem die gut 40 Jahre alte ÖDP zählt. Auch andere kleinere Parteien wie die Piratenpartei können in der Mitte verortet werden. Sie stellen damit, genauso wenig wie die ÖDP, keine Gefahr für die Demokratie dar. Sie könnten zudem auch eine demokratische Alternative für einige Protestwähler sein. Es wird insbesondere in Thüringen höchste Zeit die Demokratie mit mehr demokratischer Vielfalt zu retten. Wir fordern daher den Thüringer Landtag auf, die 5%-Sperrklausel entweder abzuschaffen oder zumindest auf 1,0 Prozent zu senken. Sollte der Thüringer Landtag dazu nicht gewillt sein, so muss zumindest eine Ersatzstimme für die Zweitstimme eingeführt werden, was dann allerdings Wahlhelfer auf Grund des Mehraufwands bei der Stimmauszählung ausbaden müssten. Wird das Wahlergebnis im Herbst nächsten Jahres wieder nicht zu einer Mehrheitsregierung im Thüringer Landtag führen, ist damit zu rechnen, dass wir das Wahlergebnis insgesamt anfechten und gleichzeitig gegen die 5%-Sperrklausel klagen werden. Wir appellieren, um dies zu vermeiden, hiermit und heute an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Thüringer Landtags, diesen Punkt in die aktuelle Reform der Verfassung des Freistaats Thüringen mit aufzunehmen!“

Die Thüringer ÖDP wird am 18. März 2023 ihre Landesliste für die Thüringer Landtagswahl im Herbst 2024 aufstellen, um möglichst frühzeitig mit der Sammlung der Unterstützungsunterschriften beginnen zu können. Aktuell läuft am Thüringer Verfassungsgerichtshof noch eine Klage der ÖDP gegen das zuletzt im Juni 2022 geänderte Landeswahlgesetz. Bei der Klage geht es um für Wahlkreisvorschläge (Direktkandidaten) nicht verfassungsgemäße, weil deutlich zu hohe, und um für den Fall einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags fehlende Festlegungen für die Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften.

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