Pressemitteilung
Volksbegehren in Thüringen: ÖDP will Sperrklausel aus Verfassung streichen
Direkte Demokratie letzter Ausweg aus aktuell verfahrener Situation
An ihrem Landesparteitag am 5.9.2026 in Apfelstädt hat sich der Thüringer Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zu einem Volksbegehren zur vollständigen Entfernung der 5%-Sperrklausel aus der Thüringer Verfassung verständigt. Da aktuell auf Grund der Sperrminorität der AfD im Thüringer Landtag für eine entsprechende Änderung die dafür benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit weder beabsichtigt noch realistisch ist, ist eine entsprechende Reform aktuell lediglich auf diesem direktdemokratischen Weg möglich. Wäre das Volksbegehren samt Volksentscheid erfolgreich, könnte dann der Thüringer Landtag im nächsten Schritt mit einfacher Mehrheit eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes beschließen. Die ÖDP hält eine Absenkung im Landeswahlgesetz auf 1,0 Prozent für ausreichend und betrachtet diese als einzige vertretbare Alternative zur vollständigen Abschaffung der Sperrklausel. Sowohl die zweite Minderheitsregierung in Thüringen in Folge, als auch die Sperrminorität der AfD, sind ein unmittelbares Resultat der 5%-Sperrklausel.
Dazu Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Der Gesetzgeber, also der Thüringer Landtag, hat trotz unserer vielfachen Hinweise im Vorfeld der Landtagswahl 2024 nicht reagiert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen gegen unsere damaligen Klagen gegen die 5%-Sperrklausel ohne Grund den vom Bundesverfassungsgericht legitimierten Bruch von vier im Grundgesetz und teilweise auch in der Thüringer Verfassung verankerten verfassungsmäßigen Prinzipien für sich übernommen und somit mitgetragen. Das von uns angedachte Volksbegehren ist nun die letzte Möglichkeit, den Freistaat Thüringen aus diesem Dilemma zu befreien. Wir wollen die Sperrklausel aus der Verfassung komplett rausnehmen, weil sie vier verfassungsmäßigen Prinzipen gemäß Art. 20, 21 und 31 des Grundgesetzes – alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Chancengleichheit der Parteien, Gleichheit der Wahl, Bundesrecht bricht Landesrecht - widerspricht. Sie steht schon jetzt nicht in der Verfassung aller Bundesländer. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist die 5%-Sperrklausel ausschließlich im Landeswahlgesetz festgelegt.“
Truckenbrodt ergänzt mit Blick auf die morgige Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: „Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer, in denen die 5%-Sperrklausel nicht zusätzlich auch in dessen Verfassung festgeschrieben ist. Damit hätte dort für eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes eine einfache Mehrheit ausgereicht, um diese undemokratische und unwirksame Hürde deutlich abzusenken oder abzuschaffen. Sachsen-Anhalt wird voraussichtlich Dank der undemokratischen und unwirksamen 5%-Sperrklausel nach der morgigen Landtagswahl praktisch nicht mehr regierbar sein.“
