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Organstreitverfahren Wartburgkreiswahl 20. Juni 2021

Da es der Gesetzgeber in Thüringen versäumt hat gesetzliche Regelungen für Kommunalwahlen in einer pandemischen Lage zu schaffen, haben wir dem Gesetzgeber mit einem Schreiben vom 3.4.2021 eine Frist bis zum 16.4.2021 gesetzt, bis zu der die gesetzlichen Regelungen getroffen sein müssen.

Organstreitverfahren

(Thür)VerfGH 17/21

Mit einem Schreiben vom 24. April 2021 haben wir am Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf ein Organstreitfahren und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Das Nebenverfahren VerfGH 18/21 zur einstweiligen Anordnung, bei dem es um den sofortigen Erlass von Erleichterungen ging, wurde am 13. Mai 2021 vom Gericht negativ beschieden. Das Gericht betrachtete sich als nicht zuständig.

Im Hauptverfahren ging es um die Frage, ob zur Kreistagswahl am 21. Juni 2021, nachdem der Thüringer Landtag keine Erleichterungen beschlossen hatte, die verfassungsmäßigen Prinzipen der Gleichheit der Wahl und der Chancengleicheit der Parteien ausreichend eingehalten wurden. Bzgl. der Verhandlung bestanden wir auf einer mündlichen Verhandlung. Diese fand am 26. April 2022 statt.

Beitrag im MDR Thüringen Journal vom 26.4.2022

Erfolg vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof

Am 22. Juni 2022 hat uns das Gericht in dieser Sache recht gegeben. Größere Auswirkungen hat dies Urteil jedoch nicht. Das es in diesem Verfahren nicht um die Anfechtung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl ging, kommt es nicht zu einer vorzeitigen Neuwahl des Kreistags. Wir können ledliglich die Erstattung unserer Auslagen beantragen. Die nächsten turnusmäßigen Neuwahlen des Kreistags des Wartburgkreises werden bereits im Frühjahr 2024 stattfinden.

Das vollständige Urteil auf der Webseite des Thüringer Verfassungsgerichtshofes