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Volksbegehren Schlanker Landtag

Vom 6. August bis zum 16. September 2021 fand die Unterschriftensammlung für die erste Phase des Verfahrens statt. Für die Zulassung des Antrags auf ein Volksbegehren benötigten wir innerhalb von sechs Wochen 5.000 Unterschriften.

Wir konnten lediglich etwa 900 Unterschriften sammeln, womit der Antrag auf ein Volksbegehren gescheitert und das Verfahren beendet ist.

Weitere Informationen finden sich unter Häufige Fragen.

Inhalt des Volksbegehrens

Wir wollen die Anzahl der Wahlkreise von 44 auf 25 und die Anzahl der Listenmandate von 44 auf 35 verkleinern. Damit verringert sich die reguläre Anzahl an Landtagsabgeordneten von 88 auf 60, ohne Ausgleichs- und Überhangmandate. Dies bedeutet eine Verkleinerung des Thüringer Landtags um 32 Prozent.

Aus unserer Sicht ist es nicht rechtfertigen, dass, bemessen auf die Einwohnerzahl der Bundesländer, im Thüringer Landtag viermal so viele Abgeordnete sitzen wie in den Landtag von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Konkret geht es beim Volksbegehren um die Änderung von lediglich drei Zahlen im Thüringer Wahlgesetz. Weiterhin müssen neue Wahlkreise festgelegt werden, weil deren Aufteilung fester Bestandteil des Landeswahlgesetzes ist.

Vergleich der Bundesländer

Bundesland Mandate Einwohner Mandate je eine Mio. Einwohner
Nordrhein-Westfalen 181 17.932.651 10,1
Baden-Württemberg 120 11.069.533 10,8
Bayern 180 13.076.721 13,8
Niedersachsen 135 7.993.608 16,9
Hessen 110 6.265.809 17,6
Schleswig-Holstein 69 2.896.712 23,8
Rheinland-Pfalz 101 4.084.844 24,7
Sachsen 120 4.077.937 29,4
Brandenburg 88 2.521.893 34,9
Berlin 130 3.669.491 35,4
Thüringen 88 2.143.145 41,1
Sachsen-Anhalt 91 2.208.321 41,2
Mecklenburg-Vorpommern 71 1.609.675 44,1
Saarland 51 986.887 51,7
Hamburg 121 1.810.438 66,8
Bremen 83 682.986 121,5

Quelle: Wikipedia

Es ist lediglich die Anzahl der regulären Abgeordneten angegeben. Ausgleichs- und Überhangmandate sind nicht berücksichtigt.

In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg hat das Landesparlament auch die Funktion des Stadtrats inne, ist also Landtag und Kommunalparlament in einem.

Kostenersparnis

Ein Thüringer Landtagsabgeordneter verursacht derzeit samt Mitarbeiter und weiteren Ausgaben monatliche Kosten von mindestens 10.000 Euro. Mit 28 wegfallenden Landtagsabgeordneten ergibt sich so eine jährliche Ersparnis von etwa vier Millionen Euro.

Mittelfristig werden auch die Ausgaben für Altersbezüge ehemaliger Landtagsabgeordneter sinken. Wir gehen damit dann von einer jährlichen Ersparnis von bis zehn Millionen Euro aus.

Der Haushalt des Freistaats Thüringen umfasst im Vergleich dazu derzeit einen Gesamtetat von etwa 11 Milliarden Euro.

Quellen:

https://finanzen.thueringen.de/themen/haushalt/haushaltsplaene/2020/

https://www.thueringer-landtag.de/abgeordnete/abgeordnetenrecht/

Unsere Beweggründe

Der Freistaat Thüringen ist beim Länderfinanzausgleich nach wie vor ein Nehmerland. Bei den Pro-Kopf-Verwaltungskosten nimmt er jedoch einen der Spitzenplätze ein.

Im Freistaat Thüringen kommt zudem zu wenig Geld bei den Kommunen an, weil eine unnötig aufgeblasene Landesverwaltung zu viel Geld kostet. Anstatt eine sozialverträgliche Ablösung u.a. des Landesverwaltungsamtes und eine gleichzeitige Stärkung der Planungsregionen, Landkreise und kreisfreien Städte auf den Weg zu bringen, hat die letzte Landesregierung viel Zeit und Energie in die gescheiterte Kreisgebietsreform investiert, bei der keine Kosteneinsparungen zu erwarten und selbst die Versprechungen von angeblichen Effizienzgewinnen für Bürgerinnen und Bürger nicht glaubhaft und nachvollziehbar waren.

Mit dem Volksbegehren zur Verkleinerung des Thüringer Landtags wollen wir nun einen ersten Beitrag zur Kostenreduzierung auf Landesebene und damit zur Stärkung der Kommunen des Freistaats Thüringen leisten.