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Pressemitteilung

ÖDP zu Gesetzesentwurf: Rot-Rot-Grün lenkt von eigentlichem Problem ab

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kritisiert geplantes Gesetz für vorzeitige Neuwahlen des Landtags

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

Mit einem separaten Gesetz will Rot-Rot-Grün gesetzliche Regelungen für die möglichen vorzeitigen Neuwahlen des Thüringer Landtags im Jahr 2021 schaffen. Hier argumentieren diese nun vor allem mit der aktuellen Corona-Situation. Aus Sicht der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) ist dies der falsche Ansatz. Die ÖDP befürwortet weiterhin eine Änderung des Thüringer Landtagswahlgesetzes, so dass damit im Interesse der Nachhaltigkeit auch für mögliche zukünftige vorzeitige Neuwahlen des Thüringer Landtags bereits gesetzliche Regelungen geschaffen wären. Die ÖDP empfiehlt weiterhin sich an den in Rheinland-Pfalz für solche Fälle bereits existierenden Regelungen zu orientieren, wonach dort für die Landesliste im Falle von vorzeitigen Neuwahlen nur 20 % der für reguläre Neuwahlen benötigten Unterstützungsunterschriften benötigt werden. Im Falle von Thüringen wären dies dann anstatt 1.000 nur noch 200. Für Direktkandidaten in Rheinland-Pfalz werden bei einer vorzeitigen Neuwahl nur 40 % der ansonsten geforderten Unterstützungsunterschriften verlangt. Im Falle von Thüringen wären dies dann 100 anstatt 250. Die ÖDP weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Wert in Thüringen von 250 Unterstützungsunterschriften für Direktkandidaten, mit Ausnahme des Sonderfalls des Saarlands, wo es insgesamt nur drei Landtagswahlkreise gibt, der im bundesweiten Vergleich mit deutlichem Abstand höchste Wert ist. Der Standardwert ist hier für reguläre Neuwahlen 100. Im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags verkürzt sich der Sammlungszeitraum für die Unterstützungsunterschriften von mehr als fünfzehn Monaten auf etwa vier Wochen.

Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Natürlich muss auch bei dieser Problematik die aktuelle Corona-Situation mitberücksichtigt werden. Allerdings wäre es aus unserer Sicht, und darauf weisen wir schon seit Februar regelmäßig hin, sinnvoller zuerst mit einer Änderung des Thüringer Landtagswahlgesetzes die fehlenden gesetzlichen Regelungen für vorzeitige Neuwahlen des Landtags zu schaffen. Wenn der Landtagtag tatsächlich noch am 25. April 2021 neugewählt werden soll, dann wird es höchste Zeit hier zu handeln. Denn zeitnah ab dem 14. Februar 2021 muss dann der Thüringer Landtag die vorzeitige Neuwahl beschließen.“

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