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Pressemitteilung

ÖDP setzt Thüringer Landtag Frist beim Kommunalwahlgesetz

Freie Sammlung der Unterstützungsunterschriften soll ermöglicht werden

Nachdem der Landesverband Thüringen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Ende Juni ein Verfahren am Thüringer Verfassungsgericht gegen den Thüringer Land zur Kreistagswahl im Juni 2021 im Wartburgkreis gewonnen hat und kürzlich das nächste Organstreitverfahren, diesmal zum Landeswahlgesetz, am Verfassungsgericht gestartet hat, kündigt dieser dem Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags nun den möglichen Start eines weiteren Verfahrens am Gericht in Weimar an. Anlass ist diesmal das Kommunalwahlgesetz. Die ÖDP sieht hier in Summe mehrerer Auflagen deutlich zu hohe Anforderungen an kleinere Parteien im Zusammenhang mit der Sammlung von Unterstützungsunterschriften, die die verfassungsgemäßen Prinzipien der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien praktisch betrachtet nahezu völlig missachten.

Die ÖDP fordert die Möglichkeit zur freien Sammlung der Unterstützungsunterschriften, wie dies bei EU-, und Bundestags- und Landtagswahlen und in anderen Bundesländern auch bei Kommunalwahlen bereits der Fall ist. Aktuell müssen in Thüringen Unterstützerinnen und Unterstützer eines Wahlverschlags ihre Unterschrift persönlich vor Ort in Rathäusern oder Bürgerbüros leisten. Dies erschwere erfahrungsgemäß das Sammeln der Unterschriften um das Fünf- bis Zwanzigfache. Weiterhin will die ÖDP eine zur Anzahl der Wahlberechtigten lineare Ermittlung der Unterschriftenhürde erreichen. Aktuell richtet sich diese nach der Anzahl der Sitze im Gemeinderat oder Kreistag, welche wiederrum abhängig von der Einwohnerzahl und nicht der Zahl der Wahlberechtigten des Wahlgebiets ist. Die Zahl der Sitze ist zudem in kleineren Gemeinden proportional deutlich höher als in größeren Gemeinden, so dass Wahlantritte in kleineren Gemeinden nochmals deutlich erschwert sind.

Die ÖDP hat den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags bereits am 16. Juni in dieser Sache angeschrieben und setzt diesem nun eine Frist zum 31. Oktober, hierzu eine Gesetzesinitiative zu starten. Ansonsten werde man sich auch hierzu an den Thüringer Verfassungsgerichtshof wenden.

Erste kommunale Mandate in Thüringen erzielte die ÖDP von 1994 bis 1999 im Landkreis Hildburghausen, in der damaligen Gemeinde St. Kilian. Seit 2004 haben die Öko-Demokraten Mandate im Eichsfeld. Aktuell sind es dort sieben Mandate. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat sie weiterhin aktuell zwei Mandate auf freien Listen. Für die Kommunalwahlen 2024 sind Wahlantritte auch in Erfurt, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg bereits konkret in Planung. Weitere Wahlantritte, u.a. im Wartburgkreis, in Jena und in Gera, sind aktuell zumindest angedacht. Bundesweit hat die ÖDP aktuell etwa 530 eigene Mandate in sechs Bundesländern, in Bayern mehr als die FDP. Seit 2014 ist sie mit einem Sitz im EU-Parlament vertreten.

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