Pressemitteilung
Thüringer ÖDP kündigt Klage zur Bundestagswahl an
1.708 Unterstützungsunterschriften sind bis zum 20. Januar 2025 nicht sammelbar
Die Thüringer ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) müsste bis zum 20. Januar 2025 1.708 Unterstützungsunterschriften für ihre am 17. November 2024 aufgestellte Landesliste sammeln, damit man ihr am 23. Februar 2025 in Thüringen die Zweitstimme geben kann. Dies ist nach Ansicht von Landesvorsitzendem Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) niemals schaffbar. Dazu Truckenbrodt: „Wir haben bereits längerfristig, bewusst nach der Thüringer Landtagswahl und unserem Bundesparteitag am zweiten Novemberwochenende, mit einem Schreiben vom 12. Oktober 2024, also schon vor dem Bruch der Ampel, zur Aufstellung einer Landesliste zur Bundestagswahl am 28. September 2025 eingeladen. Am 29. November haben wir das Formular zur Sammlung der Unterstützungsunterschriften als PDF-Datei erhalten, am 11. Dezember in ausgedruckter Form. Die ausgedruckten Formulare gingen dann gleich am nächsten Tag auf dem Postweg an unsere Mitglieder raus. Für die Bestätigung von Unterstützungsunterschriften bei den Einwohnermeldeämtern auf dem Postweg, welche erfahrungsgemäß für etwa ein Drittel der gesammelten Unterschriften zum Tragen kommt, müssen erfahrungsgemäß etwa drei Wochen eingerechnet werden. So muss die eigentliche Sammlung der Unterschriften im Wesentlichen zum Jahreswechsel abgeschlossen sein. Die PDF-Datei bringt uns erfahrungsgemäß nur sehr wenige Unterschriften. Wir haben also einen Sammlungszeitraum von kaum mehr als drei Wochen. Wäre es beim Wahltermin 28. September geblieben, hätten wir fast genau ein halbes Jahr länger Zeit zum Sammeln.“
Mit einem Rundschreiben an zuständige Stellen vom 16. Dezember kündigt der Thüringer Landesverband der Öko-Demokraten nun an, auf Zulassung des Wahlvorschlags der Landesliste zu klagen, sobald dieser dafür 250 bestätige Unterstützungsunterschriften gesammelt hat. Da der Landeswahlausschuss über die Zulassung entscheidet, würde die Klage als Eilantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht werden. Dort läuft aktuell noch das Hauptsacheverfahren zur Klage der Thüringer ÖDP gegen die 5%-Sperrklauseln bei Landtagswahlen, welche nach Ansicht der ÖDP nun schon zum zweiten Mal in Folge eine Mehrheitsregierung in Thüringen verhindert hat und zum ersten Mal jetzt auch in Sachsen.