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Pressemitteilung

ÖDP zum Sperrklausel-Urteil: „Wer soll nun die politische Misere beenden?“

Minderheitsregierungen und schwierige Sperrminoritäten zeigen Handlungsbedarf

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt - Foto: Maria Strößenreuther

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat heute die Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen in Thüringen abgewiesen. Zum einem sei die Klage nicht zulässig, weil für die Thüringer Öko-Demokraten kein Schaden erkennbar sei. Weiterhin besteht für den Gesetzgeber keine Handlungspflicht. Im zweiten Anklagepunkt wurde es der ÖDP offensichtlich zum Verhängnis, dass sie ergänzend zur Bedeutung für die ÖDP auch auf dessen allgemeine Bedeutung hingewiesen hat.

Dazu ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg): „Das Gericht geht zwar auf die von uns angeführte jüngere politische Entwicklung ein, kann daraus jedoch keine Handlungspflicht für den Gesetzgeber, also den Thüringer Landtag, ableiten. Das war so zu erwarten gewesen. Wir vermissen hier dennoch einen deutlichen Appell an den Gesetzgeber, zu handeln. Das wäre aus unserer Sicht dringend angezeigt gewesen. Hier sind wir vom Gericht wirklich sehr enttäuscht!“

Stefan Schellenberg (Landkreis Schmalkalden-Meiningen), stellvertretender Landesvorsitzender, ergänzt: „Die Sperrklausel ist und bleibt undemokratisch. Die Begründung für die Duldung der Sperrklausel durch die Verfassungsgerichte ist auf Grund der jüngeren politischen Entwicklung eindeutig widerlegt. Zwei Minderheitsregierungen in Thüringen in Folge, zeitgleich die erste Minderheitsregierung in Sachsen und zusätzlich schwierige Sperrminoritäten sind stattdessen das Ergebnis der 5%-Sperrklauseln. Die Parlamente müssen unmittelbar durch den Wählerwillen, also durch das Souverän des Volkes, besetzt werden. Das ist nur ohne Sperrklauseln möglich. Nur so können wir die aktuelle politische Misere beseitigen.“

Die Thüringer ÖDP wird nun die Möglichkeit des Gangs an das Bundesverfassungsgericht prüfen. Truckenbrodt sieht hier im heutigen Urteil mehrere Ansätze, welche erfolgsversprechend sein könnten.

1. stv. Landesvorsitzender Stefan Schellenberg

1. stv. Landesvorsitzender Stefan Schellenberg - Foto: ÖDP

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