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Pressemitteilung

ÖDP: Landtagswahl am 25. April 2021 hat sich bereits erledigt

Ökologisch-Demokratische Partei präsentiert eigenen Gesetzesvorschlag

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt

Die Thüringer Parteien, verschiedene Sachverständige und weitere Beteiligte wurden kürzlich von der Verwaltung des Thüringer Landtags aufgefordert bis zum 15. Januar 2021 eine Stellungnahme zum am 4. November 2020 veröffentlichten Gesetzesentwurf von Rot-Rot-Grün zur vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags im Jahr 2021 abzugeben. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) präsentiert nun einen eigenen Gesetzesentwurf. Hauptkritik der ÖDP am Vorschlag der Regierungsparteien ist, dass dieser keine dauerhafte Lösung für zukünftige vorzeitige Neuwahlen des Thüringer Landtags und für zukünftige Pandemie ähnliche Situationen darstellt. Weiterhin kritisiert die ÖDP die zu geringe Reduzierung der Anzahlen der von noch nicht im Landtag vertretenen Parteien zu sammelnden Unterstützungsunterschriften. Der gemeinsame Gesetzesvorschlag von Die Linke, SPD und B‘90/Grüne sieht hier sowohl für Landeslisten als auch für Wahlkreisvorschläge lediglich eine Halbierung vor. Die ÖDP weist diesbezüglich darauf hin, dass sich der effektive Sammlungszeitraum jedoch von etwa 15 Monaten (65 Wochen) im Falle einer vorzeitigen Neuwahl des Thüringer Landtags auf nur etwa drei Wochen verkürzt. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits Regelungen, die bei vorzeitigen Neuwahlen des Landtags für Landeslisten nur noch 20 Prozent und für Direktkandidatinnen und Direktkandidaten nur noch 40 Prozent an zu sammelnden Unterstützungsunterschriften verlangen. Diese Werte wurden dort nun kürzlich auch zur Berücksichtigung der Einschränkungen auf Grund von Corona beschlossen.

Die ÖDP weist zudem darauf hin, dass der Thüringer Landtag bereits am 15. Februar 2021 seine Auflösung beschließen muss, wenn der Wahltermin 25. April 2021 eingehalten werden soll. ÖDP-Landesvorsitzender Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) geht davon aus, dass bis dahin die aktuellen Gesetzeslücken nicht rechtssicher geschlossen sind. Deshalb hat sich der Wahltermin 25. April 2021 seiner Einschätzung nach bereits erledigt.

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