Pressemitteilung
Bundeswahlgesetzgebung: ÖDP Thüringen antwortet Julia Klöckner
Handlungsbedarf besteht nicht nur bei Direktmandaten
Bundestagspräsidentin Dr. Julia Klöckner (CDU) hat kürzlich eine weitere Reform der Bundeswahlgesetzgebung eingefordert. Die Landesverband Thüringen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat zur vergangenen vorzeitigen Bundestagswahl aktuell eine Klage am Thüringer Verfassungsgerichtshof laufen und wendet sich deshalb nun mit einem Schreiben vom 3. September an die Präsidentin des Deutschen Bundestages.
Die Problematik der Ausgleichs- und Überhangmandate hätte man wesentlich konsequenter und gerechter lösen können: Es hätte lediglich das 1:1-Verhältnis zwischen Direkt- und Listenmandaten aufgehoben werden müssen. Bestünde der Deutsche Bundestag zukünftig beispielsweise aus 150 Direkt- und 300 Listenmandaten, käme es nur noch sehr selten vor, dass Ausgleichs- und Überhangmandate entstehen. Stattdessen wurde die letzte Reform, welche die Anzahl der regulären Sitze von 598 auf 630 erhöhte, als Reform zur Verkleinerung Bundestags verkauft. Die Thüringer Öko-Demokraten hoffen, dass es Julia Klöckner mit ihrem Vorstoß nicht nur um die gewonnenen, jedoch nicht erhaltenen, Direktmandate ihrer Schwesterpartei CSU geht.
Duldung der verfassungswidrigen Sperrklauseln durch das Bundesverfassungsgericht gefährdet Demokratie und System
Die ÖDP bemängelt weiterhin die Sperrklauseln. Der angebliche Nutzen der 5%-Sperrklauseln ist durch die Zunahme von Minderheitsregierungen, aktuell zeitgleich zwei in Thüringen und Sachsen und die zweite in Folge in Thüringen, und die Entstehung der Sperrminoritäten im Thüringer Landtag (AfD) und faktisch im Bundestag (AfD + Die Linke) eindeutig widerlegt. Ohne die Sperrklauseln gäbe es die aktuellen Probleme und Entwicklungen nicht. Die Duldung der verfassungswidrigen Sperrklauseln durch das Bundesverfassungsgericht ist jetzt erst recht nicht mehr zu rechtfertigen.
Weiterhin spricht die Thüringer ÖDP die Modalitäten zur Befreiung von der Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften an. Den Rechtsstatus als Partei erhalten Parteien, wenn sie innerhalb der zurückliegenden sechs Jahre an einer Bundestagswahl oder einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen haben. Obwohl die ÖDP seit Anfang der 1980er Jahre durchgängig diesen Rechtsstatus besitzt und zudem auf Grund der Wahlergebnisse zu Europawahlen und den bayerischen Landtagswahlen bereits an der staatlichen Parteifinanzierung partizipiert, muss sie dennoch bei jeder Bundestags- und Landtagswahl aufs Neue Unterstützungsunterschriften sammeln. Dies ist widersprüchlich und damit als reine Gängelei der parteipolitischen Konkurrenz durch den Gesetzgeber, also durch die etablierten Parteien, zu werten. Noch kurioser ist es, dass die ÖDP, obwohl sie seit 2014 ganz regulär per Wahl ein Mandat im EU-Parlament, aktuell als Mitglied der EVP-Fraktion, innehat, dennoch bei den Europawahlen 2019 und 2024 wieder Unterstützungsunterschriften sammeln musste.