Pressemitteilung
5%-Sperrklausel verhindert abermals Mehrheitsregierung in Thüringen
Ökologisch-Demokratische Partei weist auf Gefahren des taktischen Wählens hin
Mit der Brombeere bekommt Thüringen zum zweiten Mal in Folge eine Minderheitsregierung. Gäbe es die 5%-Sperrklausel nicht und würde man die Auswirkungen des taktischen Wählens erst einmal nicht berücksichtigen, wären auch B‘90/Grüne (drei Sitze), Freie Wähler, FDP, Tierschutz hier! und eventuell sehr knapp die Werteunion (jeweils ein Sitz) im Thüringer Landtag vertreten. Die AfD hätte dann keine Sperrminorität und es gäbe die Möglichkeit für eine Mehrheitsregierung, welche mit den Abgrenzungsbeschlüssen der CDU kompatibel wäre. Darauf weist der Thüringer Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Martin Truckenbrodt (Landkreis Sonneberg) hin. Damit sieht Truckenbrodt die aktuelle Klage der Thüringer ÖDP gegen die 5%-Sperrklausel deutlich gestärkt. Die mit der Sperrklausel bewusst vollzogene Einschränkung der verfassungsmäßigen Prinzipien der Chancengleichheit der Parteien und der Gleichheit der Wahl sind somit nicht mehr vertretbar und zu rechtfertigen.
Truckenbrodt ergänzt: „Das von der Sperrklausel verursachte taktische Wählen ist letztendlich genau der beabsichtigte Effekt. Dieses dient ausschließlich den etablierten Parteien und keinesfalls der Demokratie. Auf der anderen Seite schadet es jedoch auch dem Ansehen der Demokratie. In den vergangenen zwölf Jahren haben es mit AfD und BSW lediglich zwei sehr populistisch agierende und eher am Rand des Parteienspektrums stehende Parteien geschafft, sich zu etablieren. Eher in der Mitte der Parteienlandschaft stehende Parteien, wie die ÖDP, bleiben jedoch auf der Strecke. Wir brauchen uns nicht über eine zunehmende Spaltung und Radikalisierung der Politik und unserer Gesellschaft zu beschweren, wenn wir gemäßigtere und sachlicher agierende Alternativen gezielt kurzhalten.“
Die ÖDP wartet nach wie vor auf den Termin für die mündliche Verhandlung zu ihrer aktuellen Klage gegen die 5%-Sperrklausel bei Landtagswahlen in Thüringen (VerfGH 15/24). Sie ergänzt nun basierend auf dem Ergebnis der Landtagswahl vom 1. September und anlässlich der heute erfolgten Ministerpräsidentenwahl und der damit weitestgehend abgeschlossenen Regierungsbildung eine dritte Stellungnahme dazu.