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Pressemitteilung

Einschränkung der Freiheit der Parteien schafft nicht mehr Gleichberechtigung

ÖDP Thüringen begrüßt Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz

Der Thüringer Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) begrüßt das gestrige Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz. Man schaffe nicht mehr Gleichberechtigung unter den Geschlechtern indem man die Freiheit der politischen Parteien einschränkt und damit letztendlich bei genauerer Betrachtung die Chancengleichheit für alle gewillten und potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten abschafft. Diese beabsichtigte staatlich verordnete Gleichmacherei erinnere gerade auch die Menschen in den Neuen Bundesländern an längst vergangene Zeiten und verursache auch deshalb vor allem nur Kopfschütteln in weiten Teilen der Bevölkerung. Gerade auch die Erfahrung aus der DDR-Zeit zeigt, dass es nichts nützt, Gleichberechtigung auf dem Papier stehen zu haben. Denn praktisch betrachtet gab es diese in der ehemaligen DDR nur in sehr wenigen Bereichen. Auch die Frauen in der DDR mussten in der Regel maßgeblich Arbeit, Familie und Haushalt alleine stemmen. Hier läge leider auch heute noch das eigentliche Problem, meint Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der ÖDP Thüringen.

Truckenbrodt betont in diesem Zusammenhang, dass der Fokus deshalb darauf liegen sollte, dass man Frauen entlastet und ihnen damit mehr Wahlfreiheit schafft. Ein probates Mittel dazu wäre das seit Jahren von der ÖDP geforderte sozialversicherungspflichtige Erziehungs- und Pflegegehalt. Dieses würde sowohl Frauen als auch Männern wesentlich mehr wirtschaftliche Freiheit und Wahlfreiheit in der Rollenverteilung bei der Erziehung ihrer Kinder oder der häuslichen Pflege ihrer Angehörigen geben. Das schafft auch persönlichen Freiraum für politisches Engagement, welches zu allererst ehrenamtliches Engagement bedeutet.

„In der ÖDP haben wir unter unseren gut 8.000 Mitgliedern bundesweit eine Frauenquote von 43 Prozent. In unserem kleinen Thüringer Landesverband liegen wir immerhin bei etwa 33 Prozent. Wir wären sehr froh, wenn wir auch in unserem Landesvorstand oder auf unseren Landeslisten Frauen hätten. Wir können Frauen jedoch nur dann dorthin wählen, wenn sich diese dafür zur Verfügung stellen. Das liegt allerdings, wie das Thüringer Landesverfassungsgericht völlig korrekt festgestellt hat, im Interesse und in der Eigenverantwortung unserer Partei.“, stellt Truckenbrodt abschließend fest.

Autor/in:
Martin Truckenbrodt
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